Wissen, was dahinter steckt

Die Begriffe "biologisch/bio" und "ökologisch/öko" bedeuten das Gleiche und sind durch die EU-Öko-Verordnung gesetzlich geschützt. Alle Lebensmittel, die diese Bezeichnungen tragen, müssen die Regelungen der EU-Öko-Verordnung einhalten. Zudem ist es verpflichtend, dass alle Bio-Erzeugnisse den Code der Öko-Kontrollstelle (z. B. DE-ÖKO-006) sowie bei vorverpackten Lebensmitteln Angaben zur Herkunft und das EU-Bio-Logo tragen.
Andere Bezeichnungen wie z. B. "unbehandelt" oder "aus kontrolliertem Anbau" sind hingegen kein Hinweis auf Bio-Lebensmittel.
Das
EU-Gemeinschaftslogo steht europaweit für
eine einheitliche und verbandsunabhängige Kennzeichnung von
Bio-Produkten. Es gilt seit Juli 2010 verbindlich zur Kennzeichnung
aller verpackten Bio-Produkte. Als ‚bio’ oder
‚öko’ dürfen verarbeitete Lebensmittel
bezeichnet werden, deren Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu
mindestens 95 Gewichtsprozent aus Bioproduktion stammen und die
Anforderungen von Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008
erfüllen. In unmittelbarer Nähe zu diesem Logo
müssen auch die Herkunft der Zutaten und die für die
Kontrolle des letzten Erzeugers bzw. Aufbereiters zuständige
Kontrollstelle unter Angabe der Codenummer angegeben werden.
Folgende Herkunftsbezeichnungen sind zulässig:
Stammen mindestens 98 Gewichtsprozente der landwirtschaftlichen Zutaten aus einem Land, kann alternativ der Landesname angegeben werden.
Mit dem 2001
eingeführten
deutschen Bio-Siegel
dürfen verbandsunabhängig alle importierten und
heimischen Bio-Produkte sowie rohe und verarbeitete Waren
tierischer und pflanzlicher Herkunft gekennzeichnet werden.
Voraussetzung ist die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung. Das
Siegel, das eine große Bekanntheit genießt, darf
weiterhin neben dem vergleichsweise jungen EU-Bio-Logo verwendet
werden.
Für Bio-Produkte, die aus Baden-Württemberg stammen gibt es ein spezielles Zeichen:
Das Bio-Zeichen Baden-Württemberg. Es wurde im Jahr 2002 eingeführt und wird
mittlerweile von mehr als 100 Zeichennutzern (selbstvermarktende Erzeuger, Verarbeiter, Vermarktungsunternehmen) zur Kennzeichnung
ihrer Ware genutzt.
Voraussetzungen für die Kennzeichnung mit dem Bio-Zeichen Baden-Württemberg sind u. a.:
Pflanzliche Produkte werden zu 100 % in der Region erzeugt. Bei verarbeiteten Produkten wie zum Beispiel Käse oder Brot müssen
100 % der Hauptzutat aus der Region stammen. Sind Rohstoffe (z. B. Milch oder Getreide) aus regionaler Erzeugung nicht erhältlich,
dürfen maximal 10 % der Hauptzutat aus anderen Regionen zugekauft werden. Die Einhaltung der Vorgaben für das Bio-Zeichen wird im
Rahmen der regulären Öko-Kontrollen überprüft.
Betriebe, die einem Bio-Anbauverband angeschlossen sind, dessen jeweilige Richtlinien einhalten und danach kontrolliert werden, dürfen ihre Produkte zusätzlich mit dem jeweiligen Verbandslogo kennzeichnen. Damit sind auch die Bio-Produkte einfach erkennbar, die teilweise erheblich über die europäischen Mindestvorschriften hinausgehen oder verbandstypische Anforderungen erfüllen.
Bio-Logos der deutschen Anbauverbände
Der Lebensmittelhandel hat außerdem Bio-Eigenmarken (Handelsmarken) etabliert. Zu diesen Eigenmarken zählen beispielsweise Alnatura, Naturkind, Rewe Bio, Bioness, GUTBIO, Natürlich Bio und Edeka Bio. Die Logos des Lebensmittelhandels dienen nur dem Marketing speziell für die Handelsmarke der jeweiligen Lebensmittelkette.