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Vertrauen schaffen


Damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein können, dass Bio tatsächlich da drin ist, wo es draufsteht, gibt es für Bio-Lebensmittel ein systematisches und europaweit einheitliches Kontrollsystem. Dabei werden die Prozesse in der Erzeugung, Verarbeitung sowie im Import nach klaren Vorschriften der EU-Öko-Verordnung kontrolliert.



Wer kontrolliert?

Die Kontrollen werden in Deutschland von staatlich anerkannten, privaten Kontrollstellen durchgeführt. Die Kontrollstellen werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen und von den zuständigen Kontrollbehörden der einzelnen Bundesländer überwacht. In Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium in Karlsruhe für die Überwachung zuständig.

 



Wer und was wird kontrolliert?

Das Kontrollsystem ist mehrstufig und lückenlos. Damit werden alle Betriebe oder Unternehmen, die tierische oder pflanzliche Produkte erzeugen, aufbereiten, importieren oder mit dem Hinweis der ökologischen Herkunft vermarkten kontrolliert. Dies bedeutet, dass neben landwirtschaftlichen Bio-Betrieben auch Bio-Futtermittelhersteller und Gastronomie kontrollpflichtig sind.

Kontrolliert werden dabei alle Schritte von der Erzeugung bis zum Verkauf. Dazu gehören Produktions- und Verarbeitungsstätten, Lagerräume sowie die Buchführung und der Warenfluss. Bei Bio-Landwirten umfasst die Kontrolle unter anderem die Fütterung, das Haltungssystem sowie die Haltungsbedingungen der Tiere. Außerdem wird bei Betrieben, die einem Bio-Anbauverband angehören die Einhaltung der jeweiligen Verbandsrichtlinien kontrolliert.



Wie wird kontrolliert?

Die Unternehmen werden mindestens einmal jährlich, in der Regel nach Voranmeldung kontrolliert. Zusätzlich werden stichprobenartig und insbesondere bei Verdachtsfällen unangemeldete Zusatzkontrollen (ca. 20% aller Kontrollen) durchgeführt. Werden alle Vorgaben eingehalten, erhält der Betrieb einen Prüfbericht sowie eine Bescheinigung, die ihm ermöglicht seine Erzeugnisse mit den Hinweisen "biologisch" oder "ökologisch" zu vermarkten. Verstöße gegen die Vorschriften führen zu Korrekturmaßnahmen im Unternehmen und erforderlichenfalls zur Information der belieferten Kunden sowie möglicherweise zu Sanktionen wie zum Beispiel Bußgelder oder Strafverfahren.

Mehr Infos zum Ablauf der Kontrolle in landwirtschaftlichen Bio-Betrieben



Ökomonitoring-Programm Baden-Württemberg

Zusätzlich zur prozessorientierten Kontrolle führt das Land Baden-Württemberg seit dem Jahr 2002 das Ökomonitoring-Programm durch. Dabei handelt es sich um ein spezielles und europaweit einzigartiges Überwachungsprogramm für Bio-Endprodukte, das im Rahmen der Lebensmittelüberwachung umgesetzt wird.

Ziel ist es Verbrauchertäuschungen besser zu erkennen und das Vertrauen in ökologisch erzeugte Lebensmittel zu stärken. Dazu werden die Bio-Lebensmittel systematisch auf Verunreinigungen, Rückstände, Bestrahlung und das Vorhandensein gentechnisch veränderter Pflanzen hin untersucht. Weiterhin werden einheimische und importierte Bio-Waren sowie biologisch und konventionell erzeugte Produkte miteinander verglichen. Alle Ergebnisse werden jährlich in Form eines Ökomonitoring-Berichts veröffentlicht.

Mehr Infos zum Ökomonitoring-Programm




Quellen:

Weiterführende Links

www.oekomonitoring.cvuas.de

Weitere Informationen zum Ökomonitoring-Programm sowie alle Einzelberichte der letzten Jahre.


www.verbraucherportal-bw.de

Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelüberwachung.


www.rp-karlsruhe.de

Zuständige Behörde für ökologische Produktion in Baden-Württemberg mit weiteren Informationen, u.a. mit einem Verzeichnis der für Baden-Württemberg zugelassenen Kontrollstellen.


www.bioc.info/de

Ein Verzeichnis von zertifizierten Unternehmen der ökologischen Produktion einiger Kontrollstellen. Bei Anmeldung erhalten Sie weitere Leistungen.

 





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