Mit Abschluss des Kontrollvertrags
verpflichten sich Landwirt/innen, alle Arbeitsgänge
gemäß den ökologischen Produktionsvorschriften
durchzuführen. Dies wird im Rahmen von routinemäßig
stattfindenden Inspektionsbesuchen der Kontrollstellen
überprüft. Hierbei festgestellte Mängel und
Abweichungen müssen beseitigt werden. Der Landwirt legt
hierfür die Abhilfemaßnahmen fest. Die Kontrollstelle
bestätigt diese oder gibt Alternativmaßnahmen vor und
überprüft die Umsetzung der Maßnahmen.
Die EU-Öko-Verordnungen
beinhalten insbesondere Vorschriften in den Bereichen:
- Bodenbewirtschaftung und Düngung,
- Schädlings-, Krankheits- und Unkrautregulierung,
- Herkunft der Tiere,
- Unterbringung der Tiere und Haltungspraktiken (Weide, Auslauf,
Eingriffe),
- Futtermittel,
- Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlungen,
- Reinigung und Desinfektion in Gebäuden und Anlagen,
- Kennzeichnung,
- Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten.
Zu den wesentlichen
Dokumentationspflichten gehört die
Betriebsbeschreibung inklusive eines Bewirtschaftungsplans für
die Tierhaltung. Die Betriebsbeschreibung ist die Grundlage
für Kontrolle und Zertifizierung und muss daher laufend
aktualisiert werden. Veränderungen (z. B. Aufnahme weiterer
Tätigkeiten, neue Subunternehmen, Änderungen in der
Rechtsform, Flächenzu- oder abgänge) sind der
Kontrollstelle des Betriebes zeitnah mitzuteilen.