
"Bio" & "Öko" : klare Regeln

"Bio" bzw. "Biologisch" und "Öko" bzw.
"Ökologisch" sind synonyme Bezeichnungen, die
geschützt sind. Nur Lebensmittel, die die Vorschriften der
EU-Öko-Verordnung erfüllen, dürfen diese
Bezeichnungen tragen.
"Bio" und "Öko" waren nicht immer geschützt. Im Jahre 1991 beschlossen die europäischen Agrarminister einheitliche Regeln für die Auslobung von Lebensmittel mit den Bezeichnungen „Bio“ oder „Öko“. Die daraus resultierende Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 definierte zunächst Mindestvorschriften nur für die pflanzliche Lebensmittelerzeugung. Erst später wurden weitere Vorschriften für die Produktion tierischer Lebensmittel erlassen. Aufgrund zahlreicher Ergänzungen und Veränderungen wurde die Verordnung im Laufe der Zeit sehr komplex und umfangreich, weshalb sie später durch die bis jetzt gültige Ratsverordnung (EG) Nr. 834/2007 ersetzt wurde.
Das EU-Bio-Recht regelt folgende Bereiche:
Das EU-Bio-Recht setzt sich aus mehreren aufeinander aufbauenden Verordnungen zusammen. Mit dem Beschluss der Ratsverordnung (EG) Nr. 834/2007 legten die europäischen Agrarminister die Ziele und Grundsätze sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Produktion, Aufbereitung, den Vertrieb, die Kontrolle und die Kennzeichnung ökologischer Lebensmittel fest. Da diese Verordnung jedoch wenig ins Detail geht, wurden von der europäischen Kommission zwei weitere Verordnungen verabschiedet:
Die Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 889/2008 & (EG) Nr. 1235/2008 enthalten Durchführungsvorschriften und zahlreiche Anhänge in denen Einzelheiten, wie z.B. produktionstechnische Details geregelt werden. Des Weiteren erlässt die Kommission regelmäßig Änderungsverordnungen zu bestimmten Themen wie beispielsweise aktualisierte Importregeln zu biologischen Erzeugnissen aus Drittländern.
Mehr Informationen zu den gesetzlichen Hintergründen im Bereich Kennzeichnung
Die Umsetzung der durch das Ökolandbaugesetz übertragenen Ermächtigung wurde im Rahmen der Ökolandbaugesetz-Durchführungsverordnung (ÖLG-DVO) vorgenommen.
Neben dem EU-Bio-Logo und dem deutschen Bio-Siegel tragen viele Bio-Produkte zusätzlich ein Anbauverbandslogo. Anbauverbände sind Zusammenschlüsse von Bauern und Verarbeitern, die gemeinsame Standards einhalten und ihre Produkte gemeinsam vermarkten und kontrollieren. Die in Baden-Württemberg vertretenen Bio-Anbauverbände sind Bioland, Ecoland, Ecovin, Demeter und Naturland. Insbesondere Bioland und Demeter haben die Entwicklungen im ökologischen Landbau wesentlich geprägt. Auch die EU-weiten Bio-Richtlinien sind aufgrund des Engagements vieler Anbauverbände entstanden. Dennoch sind die Anforderungen der meisten Anbauverbände in vielen Bereichen weitaus strenger und detaillierter als es die EU-Gesetzgebung vorschreibt. Zudem gibt es auch zwischen den Anbauverbänden unterschiedliche Anforderungsschwerpunkte.