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Die Berufsausbildung zum Fischwirt in Baden-Württemberg
Mit den nachfolgenden Informationen möchte das Regierungspräsidium
Freiburg, zuständige Stelle für die Berufsausbildung zum Fischwirt in Baden-Württemberg, auf die
Ausbildungsmöglichkeiten in diesem Bundesland hinweisen.
Die früher selbständigen Berufe „Fischer" und „Fischzüchter" wurden 1972 zu dem neuen Beruf „Fischwirt" zusammengefasst. Dieser Beruf hat als Hauptaufgabe die Gewinnung und Bereitstellung, zum Teil auch die Verarbeitung und Veredelung von Fischen und anderen Tieren aus Salz- und Süßwasser. Auch an der Erhaltung und Gestaltung von Natur- und Kulturgewässern sowie von gewässernahen Landschaften ist der Fischwirt beteiligt.
Gesetzliche Grundlagen
für die Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz vom 14.08.1969 (BGBl. I S. 1112) in der jeweils gültigen Fassung, die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt vom 16.11.1972 (BGBl. I S. 2136), die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Fischwirt vom 21.12.1978 (BGBl. I S. 2072) und die Verordnung zur Änderung der Ausbildungsdauer in anerkannten Berufen der Landwirtschaft vom 20.07.1979 (BGBl. I S. 1145).
Ausbildungsstätten
Die praktische Berufsausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsbetrieben.
Eine Ausbildungsstätte kann folgenden Betriebszweigen zugeordnet werden:
- Fischhaltung und Fischzucht
- Seen- und Flussfischerei
- Kleine Hochsee- und Küstenfischerei
In Baden-Württemberg sind ausschließlich die Betriebszweige Fischhaltung und Fischzucht und in kleinerem Maße auch die Seen- und Flussfischerei vertreten.Bei zu starker Spezialisierung im Betrieb sind evtl. Ausbildungsmaßnahmen in anders strukturierten Betrieben oder Betriebswechsel bzw. zusätzliche überbetriebliche Ausbildung erforderlich. Beim Abschluss eines Ausbildungsvertrages sollte also Klarheit darüber geschaffen werden, ob die gesamten Ausbildungsinhalte in der gewählten Ausbildungsstätte vermittelt werden können, d. h., ob die gesamte Ausbildungszeit in der Ausbildungsstätte abgeleistet wird und welche überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen ggf. zu durchlaufen sind.
Ausbildungsinhalte
Das Berufsbild des Fischwirts ist seit 1972 bundeseinheitlich geregelt. Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt vom 16. November 1972 (BGBl. I S. 2136) ist als Sonderdruck erhältlich.
Das dort aufgeführte Ausbildungsberufsbild nennt in § 3 unter den Ziffern 1 bis 12 die für alle drei Fischereizweige einheitlichen Mindestfertigkeiten und Kenntnisse und unter Ziffer 13 die vertieften Fertigkeiten und Kenntnisse der einzelnen Betriebszweige Fischhaltung und Fischzucht bzw. Seen- und Flussfischerei.
Vertrag
Zur Begründung des Ausbildungsverhältnisses ist zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Ausbildungsvertrag abzuschließen und bei der zuständigen Stelle, für Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 31, Bertoldstraße 43, 79098 Freiburg i. Br., einzureichen. Vertragsformulare sind beim Regierungspräsidium oder bei jedem Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur erhältlich.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß § 2 der Bundesverordnung 3 Jahre. Sie verkürzt sich auf 2 Jahre, wenn bereits eine Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf bestanden oder ein vorgeschriebenes Berufsgrundbildungsjahr mit Erfolg besucht worden ist oder der erfolgreiche Abschluss des Abiturs einer weiterführenden Schule nachgewiesen werden kann. Diese letztgenannte Möglichkeit der Verkürzung gilt in Baden-Württemberg aufgrund eines Beschlusses des Berufsausbildungsausschusses beim Ernährungsministerium vom 17.03.1983 seit dem 01.08.1983. Für Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss gilt also die normale dreijährige Ausbildungszeit.
Berichtsheft
Der Auszubildende hat während der gesamten Ausbildungszeit das bundeseinheitliche Berichtsheft für den Ausbildungsberuf
Fischwirt zu führen. Es kann bezogen werden beim Landwirtschaftsverlag GmbH Münster-Hiltrup, Postfach, 48084
Münster-Hiltrup, Telefon 02501/801-224, Fax 02501/215. Es ist ausdrücklich für den Berufszweig „Fischwirt" zu
bestellen, da für die „Kleine Hochsee- und Küstenfischerei" ein anderes Exemplar vertrieben wird.
Das Berichtsheft dient als Nachweis über die Ausbildung und erleichtert das Erfassen betrieblicher Zusammenhänge. Die
ordnungsgemäße und vollständige Führung des Berichtsheftes ist Voraussetzung für die Zulassung zur
Abschlussprüfung. Hinweise zur Art der Berichtsführung werden u. a. anlässlich des Berufsschulbesuches in Starnberg
gegeben.
Berufsschule
Die Berufsschule vermittelt im dualen Ausbildungssystem die grundlegenden fachtheoretischen Kenntnisse für den Beruf und erweitert die Allgemeinbildung. In Baden-Württemberg ist für die gesamte Zeit der praktischen Berufsausbildung berufsschulpflichtig, wer vor Beendigung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis beginnt.
Da Baden-Württemberg keine eigene Berufsschule für Fischwirte führt, besuchen die berufsschulpflichtigen Auszubildenden auf Grund einer Rahmenvereinbarung der Kultusministerien das Berufsschulangebot an der
Staatlichen Berufsschule Starnberg
Von-der-Tann-Straße 28
82319 Starnberg
Tel.: 08151/90887-30 (= Sekretariat)
Fax: 08151/90887-44
e-Mail: berufsschule.starnberg@t-online.de
Internet: www.berufsschule.starnberg.de
Der Berufsschulunterricht umfasst z. Zt.:
- im ersten Ausbildungsjahr (Klasse 10) insgesamt 14 Wochen
- im zweiten Ausbildungsjahr (Klasse 11) insgesamt 10 Wochen
- im dritten Ausbildungsjahr (Klasse 12) insgesamt 10 Wochen
und erstreckt sich in Form von vier bis fünf zusammenhängenden zwei- bis dreiwöchigen Blöcken über das ganze Jahr.
Die jeweils für ein Jahr gültige Blockaufteilung kann über die o. a. Adresse erfahren werden.
In der 10. Klasse wird überwiegend die Fluss- und Seenfischerei und Fischereitechnik abgehandelt,
in der 11. Klasse überwiegend die Karpfenteichwirtschaft und
in der 12. Klasse überwiegend die Forellenteichwirtschaft.
Bei nur insgesamt zweijähriger Berufsausbildung zum Fischwirt empfiehlt sich auf alle Fälle der Besuch der Klasse 10 und der Klasse 11, da der Stoff der 12. Klasse mit Literatur am ehesten selbst zu erarbeiten ist.
Für die Teilnahme am Berufsschulunterricht kann Auszubildenden aus Baden-Württemberg eine Beihilfe zu den Unterbringungskosten gewährt werden. Diese beträgt zur Zeit 7,00 €/Tag und kann beim zuständigen Oberschulamt beantragt werden. Darüber hinaus kann bei der Heimatgemeinde ein Antrag auf Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der Schülerbeförderungsbeihilfe gestellt werden. Eine Beihilfe gibt es in der Regel nur für die Fahrt nach Starnberg zum Beginn und für die Heimfahrt am Ende des Blockunterrichts und auch nur bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Nichtberufsschulpflichtigen Auszubildenden (über 18 Jahre alt bei Beginn der Ausbildung zum Fischwirt) wird im Rahmen des dualen Ausbildungssystems der Besuch der Blockberufsschulwochen in Starnberg dringendst empfohlen; bei nur zweijähriger Gesamtausbildung wie vorstehend Besuch der Klassen 10 und 11.
Zwischenprüfung
Nach dem ersten betrieblichen Ausbildungsjahr wird der bis dahin erreichte Ausbildungsstand in Form eines schriftlichen und praktischen Tests (Zwischenprüfung) festgestellt. Sie finden in der Regel im September statt und können am Institut für Fischerei in Starnberg, oder auch an der Landesanstalt für Fischerei in Nordrhein-Westfalen, Kirchhundem-Albaum, abgelegt werden. Anmeldungen zur Zwischenprüfung sind grundsätzlich über das Regierungspräsidium Freiburg, das die Unterlagen prüft und der prüfenden Landesanstalt weiterleitet, vorzunehmen.
Abschlussprüfung
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch, schriftlich und mündlich geprüft werden. Die Abschlussprüfungen finden im Juli statt und können in Bayern am Institut für Fischerei in Starnberg oder in Nordrhein-Westfalen an der Landesanstalt Kirchhundem-Albaum abgelegt werden. Anmeldungen zur Abschlussprüfung sind wie bei der Zwischenprüfung über das Regierungspräsidium Freiburg, das die Unterlagen prüft und der prüfenden Landesanstalt weiterleitet, vorzunehmen.
Überbetriebliche Ausbildung in Bayern
Die Auszubildenden und Prüfungsinteressenten aus Baden-Württemberg können derzeit ihre betriebliche Ausbildung durch den Besuch von 5 überbetrieblichen Lehrgangswochen an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei in Starnberg ergänzen. Die Lehrgangswochen sind je nach Produktionsanfall über das ganze Jahr verteilt, zwei davon sind Pflichtlehrgänge für alle ordnungsgemäßen Auszubildenden, aus den drei restlichen ist ein Lehrgang nach freier Wahl für jeden Auszubildenden verpflichtend, der Besuch der anderen Lehrgänge wird empfohlen. Die jährliche Lehrgangsübersicht kann bei der Bayerischen Landesanstalt für Fischerei in Starnberg angefordert werden. Sie sieht als Rahmen folgende Aufteilung vor:
1-wöchiger Lehrgang „Forellenteichwirtschaft" im Dezember |
1-wöchiger Lehrgang „Fluß- und Seenfischerei" im Mai und Juni |
1-wöchiger Lehrgang „Herstellung und Reparatur von Fischereigeräten" im September |
1-wöchiger Lehrgang „Be- und Verarbeiten von Fischen" im Juli |
1-wöchiger Lehrgang „Karpfenteichwirtschaft" im Mai |
|
Bewerber zur Abschlussprüfung gemäß § 40 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz („externe" Kandidaten mit
langjähriger Berufstätigkeit) sollten alle 5 überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge besucht haben.
Anmeldungen und Rückfragen zur überbetrieblichen Ausbildung, zu Terminen, zur Zwischen- und Abschlussprüfung und zur
Unterbringung/Verpflegung im Internat (auch während der Berufsschulblöcke) sind zu richten an die zuständige Bayerische
Landesanstalt:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei
Weilheimer Straße 8
82319 Starnberg
Telefon: 08151/2692-121
Telefax: 08151/2692-170
e-Mail:fischerei@lfl.bayern.de
Internet: www.lfl.bayern.de
Ausbildungsangebot in Nordrhein-Westfalen
Vereinzelt nehmen Auszubildende oder Prüfungsbewerber gemäß § 40 (2) BBiG aus Baden-Württemberg auch das Ausbildungsangebot in Nordrhein-Westfalen wahr. Grundsätzliche Anfragen hierzu sind an die dortige „zuständige Stelle" zu richten:
Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe
Schorlemerstraße 26
48143 Münster/Westfalen
Telefon: 0251/599-307
Anmeldungen und Rückfragen zur überbetrieblichen Ausbildung, zu Terminen, zur Zwischen- und Abschlussprüfung sind zu richten an:
Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten/
Landesamt für Agrarordnung NRW
- Dezernate für Fischerei -
Heinsbergerstraße 53
57399 Kirchhundem-Albaum
Telefon: 02723/779-42
Dabei ist zu beachten, dass die Landesanstalt keine Unterkünfte in Albaum zur Verfügung stellt. Auskünfte über Gasthöfe, Privatpensionen oder Hotels im Bereich Kirchhundem sind vom Verkehrsamt der Gemeinde Kirchhundem, Telefon 02723/4090, zu erfragen.
Der Besuch der für Nordrhein-Westfalen zuständigen Berufsschule für Fischwirte in Hannover ist für baden-württembergische Auszubildende nur ausnahmsweise möglich. Berufsschulpflichtige Auszubildende aus Baden-Württemberg besuchen normalerweise aufgrund der Rahmenvereinbarung der Kultusminister über die Bildung länderübergreifender Fachklassen die Berufsschule in Starnberg/Bayern.
Kosten des Besuches der Berufsschule/der überbetrieblichen Ausbildung
Bei der Frage der Finanzierung der nicht unerheblichen Kosten der ergänzenden außerbetrieblichen Fachausbildung und der Blockbeschulung ist zu beachten, dass der Berufsschulunterricht keine Maßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte darstellt und der Ausbildende nicht verpflichtet ist, dem Auszubildenden die Kosten zu zahlen, die durch den Besuch der Berufsschule entstehen. Andererseits hat der Ausbildende die Kosten zu tragen, die aus den im Rahmen der Berufsausbildung notwendigen außerbetrieblichen Lehrgängen erwachsen, wobei zu diesen Kosten auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten gerechnet werden. Es empfiehlt sich dringend eine vertragliche Vereinbarung unter Ziffer G des derzeitigen Berufsausbildungsvertrages.
Ausbildungsvergütung und Sozialversicherung
Während der zwei- oder dreijährigen Ausbildung wird in der Regel die Vergütung für Auszubildende, die in den jeweiligen Landwirtschaftlichen Tarifverträgen ausgehandelt wird, zugrunde gelegt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden nach Maßgabe der entsprechenden Vorschriften vom Ausbildungsbetrieb an die Sozialversicherungsträger abgeführt.
Dem Auszubildenden verbleibt in der Regel bei Aufnahme in die Hausgemeinschaft des Ausbilders und somit bei Anrechnung von Kost und Wohnung je nach Ausbildungsjahr eine Netto-Barsumme in Höhe von etwa 100-150 €.
Ausbildungsbetriebe, die keine Kost und Wohnung stellen können, sind jedoch vielfach bei der Beschaffung von günstigem Wohnraum behilflich.
Die jeweils geltenden Geld- und Bewertungssätze sind auf Sonderdruck erhältlich.
Verzeichnis
der in Baden-Württemberg anerkannten Ausbildungsstätten im Beruf „Fischwirt“ gemäß § 82 Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Eignung von Ausbildungsstätten für die Berufsausbildung zum Fischwirt vom 21.12.1978 (BGBl. I, Seite 2072).
Stand: September 2004
Anschrift des Ausbildungsbetriebes |
Telefon |
Betriebszweig; |
Fischerei |
07545/6331 |
Seen- und Flussfischerei |
Fischzucht |
07823/2354 |
Fischhaltung und Fischzucht |
Fischzucht |
07448/491 |
Fischhaltung und Fischzucht |
Forellenzuchten |
07552/1640 |
Fischhaltung und Fischzucht |
Forellenzucht |
07364/8173 |
Fischhaltung und Fischzucht |
Fischbrutanstalt Langenargen |
07543/4174 |
Fischhaltung und Fischzucht |
Fischereiforschungsstelle |
07543/93080 |
Seen- und Flussfischerei |
Fischzucht |
07423/2272 |
Fischhaltung und Fischzucht |
Teich- und Seenfischerei |
07563/8383 |
Fischhaltung und Fischzucht |
Fischerei |
07532/6570 |
Seen- und Flussfischerei |
Seen- und Flussfischerei |
07556/6702 |
Seen- und Flussfischerei |
Seen- und Flussfischerei |
07556/8788 |
Seen- und Flussfischerei |
Fischerei |
07541/72552 |
Seen- und Flussfischerei |
Fischerei |
07534/993780 |
Seen- und Flussfischerei |
Körschtal-Forellenzucht |
0711/3464868 |
Fischhaltung und Fischzucht |
Fischzucht |
07822/5235 |
Fischhaltung und Fischzucht |
Fischzucht |
07444/3373 |
Fischhaltung und Fischzucht |
Forellenzucht |
07576/1215 |
Fischhaltung und Fischzucht |
Ermstalfischerei |
07125/933862 |
Fischhaltung und Fischzucht |
Forellenzucht |
07741/4524 |
Fischhaltung und Fischzucht |
Forellenzucht |
07055/7644 |
Fischhaltung und Fischzucht |
Fischzuchten |
07082/60420 |
Fischhaltung und Fischzucht |
Herausgegeben vom Regierungspräsidium Freiburg, Referat 31,
Bertoldstr. 43, 79098 Freiburg, Telefon: 0761/208-1270 oder 208-1266,
Telefax: 0761/208-1268, E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de
Zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf “Fischwirt” in Baden-Württtemberg
gemäß Zuständigkeitsverordnung zum Berufsbildungsgesetz vom 07.02.1977
(GBl. 1977, Seite 52)