|
Sie sind hier: Startseite
>
Dienststellen
>
Landratsämter
>
Ludwigsburg
>
Fachschule und Ausbildung
>
Fachschule für Gartenbau
|
Fachschule für Gartenbau |
|
Anforderungen in der Meisterprüfung
Wo informiere ich mich zu Schule und Meisterprüfung ?
|
1. WAS IST DAS FÜR EINE SCHULE ? |
Die Friedrich-Foß-Landwirtschaftsschule Ludwigsburg ist eine Fachschule mit den Abteilungen Landbau, Gartenbau und Hauswirtschaft. Es bestehen Bildungsmöglichkeiten im Bereich der beruf-lichen Fortbildung. Genauso wie das Ernährungszentrum Mittlerer Neckar gehört unsere Schule zum Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Landwirtschaft.
Nach § 1(1) der "Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Gärtner/Gärtnerin" vom 12. August 1997, soll durch die Meisterprüfung festgestellt werden, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, folgende Aufgaben eines Gärtnermeisters/einer Gärtnermeisterin als Fach- und Führungskraft wahrzunehmen:
Prüfungsteil I: Produktion, Dienstleistung und Vermarktung
Erstellen von Planungen und Kalkulationen für die Produktion oder für Dienstleistungen unter Beach-tung der Betriebs- und Marktverhältnisse;
Entscheiden über Art und Zeitpunkt der Maßnahmen in Produktion oder Dienstleistung;
Durchführen der Arbeiten in diesen Bereichen unter Beachtung der Anforderungen des Marktes und der Belange des Umweltschutzes;
Kontrollieren und Beurteilen von Pflanzenbeständen oder gärtnerischen Anlagen;
Vermarkten von Erzeugnissen oder Dienstleistungen;
Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in Zusam-menarbeit mit den mit der Arbeitssicherheit befaßten Stellen;
Prüfungsteil II: Betriebs- und Unternehmensführung
Kaufmännische Disposition beim Beschaffen von Betriebsmitteln sowie beim Arbeits-, Material- und Maschineneinsatz;
Ökonomische Kontrolle der Betriebsteile und des Gesamtbetriebs, Analysieren und Planen der be-trieblichen Abläufe und der Betriebsorganisation nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Beachtung sozialer, ökologischer und rechtlicher Erfordernisse;
Planen und Kalkulieren von Investitionen sowie Ermitteln und Beurteilen von deren Kosten;
Zusammenarbeiten mit Marktpartnern und anderen Betrieben;
Nutzen der Möglichkeiten der Information und Beratung;
Prüfungsteil III: Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Auswählen und Anwenden geeigneter Methoden beim Vermitteln der Ausbildungsinhalte;
Hinführen der Auszubildenden zu selbständigem Handeln;
Anleiten der Mitarbeiter;
Übertragen der Aufgaben auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung;
Kooperatives Führen von Mitarbeitern;
|
3. .... und welche Zielsetzung hat die Schule ? |
Ziel unserer Fachschule für Gartenbau ist es, die Teilnehmer auf die in der Meisterprüfung gestellten Anforderungen bestmöglich vorzubereiten, und darüber hinaus, die fachtheoreti-schen, betriebswirtschaftlichen und anbautechnischen Kenntnisse in speziellen und auch Be-reichen zu erweitern und zu vertiefen.
Hervorzuheben ist die Wiedereinführung der Meisterarbeit (sog. "praxisbezogene Aufgabe") im Rahmen der Meisterprüfung, d.h. innerhalb von drei Monaten ( Mitte Dezember bis Mitte März ) ist ein Thema zu bearbeiten (20 – 30 Seiten), welches vom zuständigen Regierungspräsidium aus zwei bis Anfang Dezember von dem Schüler/der Schülerin einzureichenden Themenvorschlägen ausge-wählt wird.
Die Vorgehensweise bei der Erarbeitung (Wahl des Themas, Gliederung, Stoffsammlung, Ges-taltung u.a.) wird an unserer Schule im Rahmen des Unterrichts ausführlich behandelt !
Im Hinblick auf eventuelles späteres Engagement im berufsständischen Bereich oder in der Öffent-lichkeitsarbeit bieten wir eine Unterrichtseinheit "Vortragsübungen" an. Hier werden die Grund-kenntnisse zur Gestaltung eines Vortrags oder Referats vermittelt und durch praktische Übungen ver-tieft.
|
4. Was sollte ich an persönlichen Voraussetzungen mitbringen ? |
Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist eine dreijährige praktische Tätigkeit im Beruf nach der Abschlussprüfung.
Für die Aufnahme in unsere Fachschule sollten die gleichen Voraussetzungen gegeben sein, da auch die Gewährung von Beihilfen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) eine dreijährige Berufstätigkeit nach der Abschlussprüfung voraussetzt.
|
5. In welchem Zeitraum findet der Unterricht statt ? |
Die Schulzeit beträgt rund fünf Monate. Sie beginnt Anfang Oktober und endet Anfang März. In diesem Zeitraum besteht auch für Schülerinnen und Schüler, die schon in der betrieblichen Verant-wortung stehen, noch am ehesten die Möglichkeit, sich für die Meisterausbildung Zeit zu nehmen. Zur Abrundung, Zusammenfassung und Wiederholung des Unterrichtsstoffes vor der Prüfung (schriftlicher Teil der Meisterprüfung ist in der Regel Mitte Mai) wird für unsere Schülerinnen und Schüler im April ein zweiwöchiger Ergänzungslehrgang durchgeführt.
Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 - 12.15 Uhr und 13.35 - 16.05 Uhr
|
6. Für welche Fachsparten wird spezieller Fachunterricht geboten ? |
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt bei den Fachsparten
ZIERPFLANZENBAU, BAUMSCHULE und GEMÜSEBAU.
Für diese Fachsparten wird spezieller Fachunterricht in verschiedenen prüfungsrelevanten Bereichen erteilt. Schülerinnen bzw. Schüler der Fachsparten STAUDEN und FRIEDHOFSGÄRTNEREI sind beim Fachunterricht der Fachsparte ZIERPFLANZENBAU zugeordnet. Ab etwa 3 – 5 Schüle-rinnen/Schülern der Fachsparten STAUDEN oder FRIEDHOFSGÄRTNEREI wird auch hier spezieller Fachunterricht erteilt.
|
DER BESONDERE VORTEIL UNSERER SCHULE IST, DASS WIR UNS FLEXIBEL AUF DIE JEWEILIGEN AKTUELLEN GEGEBENHEITEN EINSTELLEN KÖNNEN ! |
|
7. Wie sieht die Unterrichtsgestaltung aus ? |
Unterrichtsfächer und Lehrstoff sind, wie bereits oben angeführt, auf die Anforderungen in der Meis-terprüfung ausgerichtet. Grundlage ist der "Lehrplan für Fachschulen für Gartenbau", der seit Schuljahr 1999/2000 gilt. Ergänzt wird der Unterricht durch Fachexkursionen, wobei in jeder Fachsparte 10 - 12 Gartenbaubetriebe der näheren und weiteren Umgebung besichtigt werden. Schwerpunkt ist hierbei der Erfahrungsaustausch mit den Betriebsleitern über neue Kulturen, neue Kulturverfahren und aktuelle Entwicklungen im Absatzbereich und bei den Mitbewerbern. Weiter von Bedeutung ist für uns der Besuch von regionalen Vermarktungseinrichtungen der verschiede-nen Fachsparten.
Von Vorteil ist hier der Standort Ludwigsburg im Hinblick auf die räumliche Nähe zu vielen auch überregional bekannten Gartenbaubetrieben aller Sparten.
Wie bereits in den Anfängen, legt die Schule auch nach wie vor großen Wert auf einen praxisorien-tierten Unterricht. Mehrere Fachlehrer sind hauptberuflich als Berater in der Offizialberatung oder bei Beratungsdiensten tätig. Viele Fachlehrer (Nebenlehrer) unterrichten in dem Bereich, in dem sie auch beruflich tätig sind. So referieren z.B. in den Fachunterrichten der einzelnen Fachspar-ten u.a. Gärtnermeister aus der Praxis über die von ihnen selbst mit Erfolg angebauten Kulturen. In den Unterrichtsbereichen "Betriebs- und Unternehmensführung", "Berufsausbildung und Mitar-beiterführung" unterrichten u.a. auch Lehrer, die hauptberuflich mit der jeweiligen Materie befasst sind. Insgesamt werden die hauptamtlichen Lehrkräften durch etwa 40 - 45 sogenannte Nebenlehrer unterstützt. Auch die Berater der Beratungsdienste (näheres unter 9.) engagieren sich für spezielle Themenbereiche im Unterricht.
|
8. Kann ich mich auch im EDV - Bereich weiterbilden ? |
Da die Vorteile eines Computers bereits in vielen Gartenbaubetrieben gezielt genutzt werden, ist der EDV-Unterricht in Theorie und Praxis bereits seit mehreren Jahren fester Bestandteil des Unter-richts. Dank der Großzügigkeit des Landkreises Ludwigsburg als Schulträger, verfügt die Schule über einen Computerraum mit leistungsfähigen Computern, DSL-Internet Zugang für jeden PC, Video-anlage und auch über alle aktuellen EDV - Programme für den Gartenbaubereich. Es besteht die Möglichkeit, in der unterrichtsfreien Zeit mit den Fachprogrammen zu arbeiten, bzw. die Meisterar-beit in der unterrichtsfreien Zeit mit einem unserer Schulcomputer zu entwerfen oder nach Literatur für die Meisterarbeit im Internet zu suchen.
Für die wichtigsten Programme erhalten die Schüler und Schülerinnen zusätzlich zum Unterricht ak-tuelle Skripte (Hardware, WINDOWS, WORD, EXCEL u.a.).
|
9. Theorie und Praxis |
Von Vorteil für die Schülerinnen und Schüler ist die räumliche Nähe zum Landratsamt Ludwigs-burg, Fachbereich Landwirtschaft. Hier ist sowohl der Sitz der Gartenbauberatung für den Kreis Ludwigsburg und die Stadt Stuttgart, einschließlich Ausbildungsberatung Gartenbau als auch der Sitz von vier gärtnerischen Beratungsdiensten:
|
BERATUNGSDIENST FÜR DIREKTABSETZENDE GÄRTNER e.V. BERATUNGSDIENST GEMÜSEBAU e.V. BERATUNGSDIENST ÖKOLOGISCHER GEMÜSEBAU e.V. BERATUNGSDIENST FÜR ARBEITSWIRTSCHAFT IM GARTENBAU e.V. |
Das Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Landwirtschaft in Ludwigsburg ist also das
KOMPETENZZENTRUM FÜR DEN GARTENBAU.
Aus diesem Grund ist gewährleistet, dass den Schülerinnen und Schülern immer die aktuellsten Ent-wicklungen und Erkenntnisse in allen gärtnerisch relevanten Bereichen, z.B. Betriebswirtschaft, be-triebliche Förderung, Produktionstechnik und Vermarktung vermittelt werden können.
Bei den PRAKTIKA steht im Vordergrund das speziell konzipierte und mit den Referenten jährlich neu auf aktuelle Bezüge abgestimmte Technikpraktikum für Meisteranwärter an der DEULA in Kirchheim/T., wo nach einer theoretischen Einführung der Umgang mit Maschinen, Geräten und sonstigen technischen Betriebseinrichtungen (Klimasteuerung, Bewässerungssteuerung, Heizungsre-gelung u.a.) geübt wird. Der Unterricht beim Technikpraktikum erfolgt getrennt für die einzelnen Fachsparten.
Weitere Praktika finden an der Schule statt, z.B. Bodenprobeentnahme, Nährstoffanalyse, Unter-weisungsübungen u.a..
|
10. Ob ich die Prüfung wohl schaffe ? |
Zur Kontrolle des persönlichen Leistungsstandes sind während und nach Abschluss der einzelnen Unterrichtsabschnitte Übungsarbeiten vorgesehen. Dies sind sowohl kurze Testarbeiten als auch umfangreiche Arbeiten entsprechend den zeitlichen Vorgaben zur Meisterprüfung.
|
11. Wo kann ich mich anmelden ? |
Anmeldung zum Besuch unserer Schule
Die Anmeldung kann bis zum Schulbeginn erfolgen. Es genügt, wenn das Anmeldeformular vollstän-dig ausgefüllt und unterschrieben an unsere Adresse zurückgeschickt wird. Sie erhalten dann eine Bestätigung über die Aufnahme in der Schule und auch das Anmeldeformular zur Anmeldung zur Gärtnermeisterprüfung.
Die Aufnahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen nach Eingang des Anmeldeformulars.
Anmeldung zur Gärtnermeisterprüfung
Anmeldung zur Gärtnermeisterprüfung
Schüler unserer Schule melden sich in der Regel beim Regierungspräsidium Stuttgart mit dem oben angesprochenen Formular zur Gärtnermeisterprüfung an. Die Adresse steht unter Punkt 16.
Anmeldeschluss beim Regierungspräsidium Stuttgart ist der
|
30. September vor dem Prüfungsjahr. |
|
12. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen ? |
Die Zulassung zur Meisterprüfung in Landwirtschaft und Gartenbau regelt § 81 des Berufsbildungs-gesetzes. Danach muss eine dreijährige Tätigkeit nach der Abschlußprüfung nachgewiesen wer-den; Wehrdienstzeit und Fachschulbesuch können also nicht angerechnet werden.
Die Zulassung wird vom Regierungspräsidium ausgesprochen. Über eine vorzeitige Zulassung bei eventuellen Härtefällen entscheiden auf Antrag die Prüfungskommissionen. Zuständig für die Klä-rung der Zulassungsvoraussetzungen und die Durchführung der Meisterprüfung beim Regierungs-präsidium Stuttgart ist Herr Sauber (Adresse und Telefonnummer unter Punkt 16). Bei Fragen zur Zulassung einfach kurz anrufen.
|
13. Welche Unterkunftsmöglichkeiten gibt es ? |
Die Unterkunft auswärtiger Teilnehmer ist möglich
a) im Jugendwohnheim des Internationalen Bundes für Sozialarbeit, Jugendgästehaus Eglosheim, Hirschbergstraße 98, 71634 Ludwigsburg, Telefon 07141/31730. Der Tagessatz bei Vollverpflegung (Übernachtung und drei Mahlzeiten) beträgt etwa 20, - €. Busanschluss zum Bahnhof Ludwigsburg und zu unserer Schule sind gegeben.
b) Jugendgästehaus (Jugendherberge), 10 Minuten Fußweg von der Schule, Gemsenbergstraße 21, 71640 Ludwigsburg, Telefon 07141/51564. Tagessatz bei Vollverpflegung ca. 22,- €.
c) in Privathäusern: Hier empfiehlt sich eine Anzeige in der "Ludwigsburger Kreiszeitung"; Telefon Anzeigenannahme: 07141/130-222. Die Schule hat auch eine Liste mit Zimmer- bzw. Wohnungsad-ressen der Schüler der Vorjahre.
Es ist kein Problem ein Zimmer zu bekommen, jedoch müssen sich die Teilnehmer selbst darum kümmern.
|
14. Der kostengünstige Weg zur Gärtnermeisterprüfung ! |
Schulgeld für den gesamten Lehrgang: 36,- €;
Schulversicherung: 1,- €;
Lern- und Arbeitsmittel: ca. 250,- €;
Lehrfahrten: 50,- bis 100,- €;
Technik-Praktikum mit einer Woche Unterkunft und Verpflegung ca. 130,- €.
|
15. Woher bekomme ich finanzielle Unterstützung ? |
Es gibt die Möglichkeit, Förderung nach dem
BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ (BAföG)
zu beantragen. Die Anträge sind bei dem für den Wohnsitz der Eltern zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Landratsamt) zu stellen. Bei Verheirateten ist das jeweilige Amt im Bezirk zuständig, in dem das Ehepaar wohnt. Die Antragstellung sollte mindestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Eine rückwirkende Bewilligung gibt es nicht. Vermögen des Antragstellers wird bei der Gewährung von BAföG zum Teil angerechnet. Die Altersgrenze liegt bei 30 Jahren. Ausnahmen sind möglich.
Seit 1996 gibt es eine Förderung nach dem
AUFSTIEGSFORTBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ (MEISTER - BAFöG).
(Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung - AFBG vom 23. April 1996; Kurzfassung)
Neuregelung ab 01.01. 2005
|
15.1 Wer hat Anspruch auf die Förderung auf der Basis des Meister - BAföG ? |
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, Teilnehmer/innen an Maßnah-men der beruflichen Fortbildung durch finanzielle Unterstützung abzusichern.
Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in nahezu allen Be-rufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Voll-zeit/Teilzeit/schulisch/außerschulisch).
Es muss eine auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung geregelte berufliche Fortbildung oder eine nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen vergleichbare beruf-liche Fortbildung angestrebt werden, die auf eine herausgehobene Berufstätigkeit vorbereitet und auf einer beruflichen Erstausbildung aufbaut (z.B. Handwerks- und Industriemeister, Fachkaufleute, staatlich geprüfte Betriebswirte und Techniker, Fachkrankenpfleger, Krankenpflege-Lehrkräfte).
Die Förderung wird in der Regel nur für die Vorbereitung auf ein erstes Fortbildungsziel geleistet. Ausnahmsweise kann auch eine zweite Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung noch geför-dert werden, wenn der Zugang zu ihr erst durch das Erreichen des ersten Fortbildungsziels eröffnet worden ist.
|
15.2 Welche Maßnahmen werden gefördert ? |
Vollzeitmaßnahmen, wenn sie
- mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen,
- innerhalb von 36 Monaten abschließen und in der Regel in jeder Woche an 5 Werktagen Lehrveran-staltungen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden (1 Unterrichtsstunde = 45 Minuten) stattfinden.
Unser Schulhalbjahr mit insgesamt 860 Stunden (incl. Ergänzungslehrgang) ist also eine Voll-zeitmaßnahme.
|
15.3 Welche Leistungen werden gewährt ? |
Teilnehmer/innen an Vollzeitmaßnahmen erhalten einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt - je nach Familienstand - bis zu einem Höchstbetrag von
614 € für Alleinstehende ohne Kind (211 € Zuschuss / 403 € Darlehen
2006: 202 € Zuschuss / 412 € Darlehen)
793 € für Alleinstehende mit einem Kind (211 € Zuschuss / 582 € Darlehen
2006: 202 € Zuschuss / 591 € Darlehen)
829 € für Verheiratete ohne Kinder (211 € Zuschuss / 618 € Darlehen
2006: 202 € Zuschuss / 627 € Darlehen)
1 008 € für Verheiratete mit einem Kind (211 € Zuschuss / 797 € Darlehen
2006: 202 € Zuschuss / 976 € Darlehen)
1 187 € für Verheiratete mit zwei Kindern (211 € Zuschuss / 976 € Darlehen
2006: 202 € Zuschuss / 985 € Darlehen)
Für jedes weitere Kind erhöht sich der Darlehensanteil um 179 €. Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss bis zu 118 € (2006: 113 €)zu den notwendigen Kosten der Kin-derbetreuung erhalten.
Die tatsächliche Höhe des monatlichen Unterhaltsbeitrages wird unter Berücksichtigung des Familienstandes, der Unterbringung während der Fortbildungsmaßnahme (Wohnung / Zimmer / bei den Eltern / nicht bei den Eltern) und des Einkommens und Vermögens des Teilnehmers und seines Ehegatten berechnet.
Einkommen und Vermögen der Eltern bleiben außer Betracht.
Für die Lehrgangs - und Prüfungsgebühren ist ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 32% (2006: 30,5%) und einem zinsgünstigen Darlehen.
Bedingungen für das Darlehen
Der Empfänger der Aufstiegsförderung schließt mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 53170 Bonn, Tel.: 0228 831-0, einen privatrechtlichen Darlehensvertrag ab, dessen wesentliche Bedingungen gesetzlich festgelegt sind. Als Nachweis gegenüber der KfW wird zusammen mit dem Förderungsbescheid eine besondere Bescheinigung übersandt, aus der sich die Höhe des Darlehens ergibt, das in Anspruch genommen werden kann.
Der Berechtigte kann sich auch für ein geringeres Darlehen entscheiden, als ihm nach dem Förde-rungsbescheid zusteht.
Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei. Anschließend ist das Darlehen innerhalb von zehn Jahren in einer monatlichen Mindestrate von 128 € zurückzuzahlen.
Bei der Rückzahlung kann der Geförderte wählen zwischen einem variablen Zins und einem Festzins, die beide erheblich unter dem marktüblichen Zinssatz liegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden fällige Rückzahlungsraten zunächst gestundet und nach endgültiger Feststellung der Voraussetzungen endgültig e r l a s s e n !
E x i s t e n z g r ü n d e r n wird unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte des auf die Lehr-gangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Darlehens e r l a s s e n !
Weitere Information: http://www.meister-bafoeg.info/2_13_foerderung_wo.htm
|
15.4 Wann und wo stelle ich den Antrag ? |
Anträge sollten rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Unterhaltsbeiträge werden ab Beginn des Monats geleistet, in dem der Lehrgang tatsächlich beginnt, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Eine rückwirkende Bewilligung von Unter-haltsbeiträgen ist somit nicht möglich.
Maßnahmebeiträge (Lehrgang- und Prüfungsgebühren) müssen spätestens bis zum Ende der Maß-nahme oder des Maßnahmeabschnitts beantragt werden.
Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Maßgeb-lich ist der erste Wohnsitz der Antragstellerin / des Antragstellers.
Zuständige Behörden sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. In Baden-Württemberg sind es in der Regel die Landratsämter.
(Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird nicht gehaftet)
Prüfen Sie einfach die Konditionen der einzelnen Fördermöglichkeiten !
|
16. Wo informiere ich mich zu Schule und Meisterprüfung ? |
Schulbesuch:
Friedrich-Foß-Landwirtschaftsschule, Auf dem Wasen 9, 71640 Ludwigsburg,
Tel.: 07141/144-4936 (Herr Palmen); 07141/144-4935 (Frau Hayler); 07141/144-4900 (Zentrale);
Fax: 07141/144-4995
E-Mail: Hans.Palmen@Landkreis-Ludwigsburg.de
Gärtnermeisterprüfung:
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 31, Postfach 80 07 09, 70507 Stuttgart;
Tel.: 0711/904-2870 (Herr Sauber);
Prüfungsgebühren:
Seit dem Prüfungsjahr 2004 berechnet das Regierungspräsidium Stuttgart 300,- € für die Durchführung der Meisterprüfung. Die Prüfungsgebühren sind bei der Anmeldung zur Prüfung zu entrichten.
|
17. Wann beginnt das nächste Schulhalbjahr ? |
|
Schulhalbjahr 2006/2007: |
09. Oktober 2006 - 09. März 2007 |
|
Ergänzungslehrgang: |
16. April 2007 - 27. April 2007 |
|
Achtundvierzig lernintensive Winterhalbjahre der |
Palmen 01/2005
Anmeldungsformular (pdf-Datei zum Ausdrucken)