Neuregelung zur Rindfleischetikettierung

1. Seit dem 01.09.2000 ist durch die EU-VO Nr. 1760/2000 vom 17.07.2000 eine obligatorische Rindfleischetikettierung in der EU in Kraft . Damit muss jeder Marktteilnehmer Pflichtangaben zur Herkunft von Rind- und Kalbfleisch machen.

Pflichtangaben, die nach der EU-VO Nr. 1760/2000 auf dem „Etikett" bzw. an der Stelle des Verkaufs von Rindfleisch enthalten sein müssen:

Seit 01. September 2000

Referenz-Nummer oder Referenz-Code
(ggf. auch Ohrnummer nach VVVO des Tieres), mit dem die Verbindung zwischen dem Fleisch und dem Tier bzw. den Tieren der einheitlichen Charge zu gewährleisten ist.

Geschlachtet in:
„EU-Staat" oder „Drittland" (z.B. Deutschland)
+ Zulassungs-Nr. des Schlachthofes, der Schlachtstätte

Zerlegt in:
„EU-Staat" oder „Drittland" (z.B. Deutschland)
+ Zulassungs-Nr. des Zerlegebetriebes

Zusätzlich, spätestens ab 01. Januar 2002

Geboren in:
„EU-Staat" oder „Drittland" (z.B. Deutschland)

Aufgewachsen (gemästet) in:
„EU-Staat" oder „Drittland" (z.B. Deutschland)

Erfolgen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere, von denen das Fleisch stammt, in ein und demselben Mitgliedstaat, so kann die Angabe lauten:
Herkunft: „Name des Mitgliedsstaates" oder „Name des betreffenden Drittlandes" (z.B.: Herkunft: Deutschland).

2. Weitergehende, regionalere bzw. individuellere „Herkunftsangaben" können über das System der obligatorischen (Pflicht-) Herkunftsangabe nicht getätigt werden.

3. Die fakultative (freiwillige) Rindfleischetikettierung bleibt bestehen

Um detaillierte, freiwillige Angaben zur Herkunft von Rindern und Kälbern machen zu können, ist weiterhin die Teilnahme an einem freiwilligen, staatlich genehmigten Etikettierungssystem erforderlich.

Von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sind die beabsichtigten, weitergehenden Spezifikationen zur Herkunft des Fleisches vorab genehmigen zu lassen.

Die Teilnehmer an fakultativen Etikettierungssysteme sind - auf Kosten der Systemteilnehmer - nach wie vor von neutralen und von der BLE anerkannten Kontrollstellen zu überprüfen.

4. Auch Rinderhackfleisch muss seit dem 01.09.2000 mit nachfolgenden Pflichtangaben auf dem Etikett angeboten werden:

„hergestellt in" (Name des Mitgliedsstaates oder des Drittlandes) sowie
„Herkunft" , sofern der betreffende Staat oder die Staaten nicht Staaten der Herstellung sind.

„geschlachtet in" (Name des Mitgliedsstaates oder des Drittlandes)

Zusätzlich kann vermerkt werden:

Referenz- oder Codenummer des Fleisches (mit dem die Verbindung zwischen dem Fleisch und dem Tier/ den Tieren gewährleistet wird)

Zulassungsnummer des Schlachthofes und geschlachtet in ... (EU-Mitgliedsstaat oder Drittland)

Zulassungsnummer des Zerlegebetriebs und „Zerlegt in... (EU-Mitgliedsstaat oder Drittland)

das Herstellungsdatum des Hackfleisches

 

 

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