
Früher wurde die Milch jeden Abend mit der Milchkanne frisch beim Bauern geholt. Und auch heute noch übt die Milch vom Hof auf viele Verbraucher einen besonderen Reiz aus. Denn frisch vom Hof wird sie nur gefiltert und gekühlt.
Rohmilch direkt vom Hof, auch Milch-ab-Hof genannt, ist nicht ganz ungefährlich, da sie Krankheitserreger enthalten kann. Durch die fehlende Wärmebehandlung werden Bakterien wie EHEC, Campylobacter, Salmonellen und Listerien nicht abgetötet und können Infektionen auslösen, die bei Personen mit geschwächtem Imunsystem, Ungeborenen und kleinen Kindern zu schweren gesundheitlichen Schäden führen können. Daher dürfen landwirtschaftliche Betriebe Rohmilch nur abgeben, wenn sie dem zuständigen Veterinäramt die Abgabe gemeldet haben und den deutlichen Hinweis „Rohmilch vor dem Verzehr abkochen" an der Abgabestelle anbringen. Die Rohmilch darf außerdem nur direkt ab Hof (Tierhaltung) an Verbraucher abgegeben werden. Aufgrund des Infektionsrisikos sollten vor allem Schwangere, Säuglinge, Kleinkinder und Personen mit geschwächtem Immunsystem keine Rohmilch verzehren. Durch Abkochen werden vorhandene Krankheitserreger abgetötet.
Eine Alternative für alle Fans der rohen Milch ist die sogenannte Vorzugsmilch. Diese wird wie die "Milch-ab-Hof" nur gefiltert und gekühlt. Der Unterschied:
Vorzugsmilch stellt besondere Ansprüche an die Gewinnung, Lagerung und Beschaffenheit der Milch sowie an den Milcherzeugungsbetrieb. Mit der Abgabe von Vorzugsmilch darf erst nach Erteilung einer behördlichen Genehmigung begonnen werden.
So müssen z. B. die für die Vorzugsmilchgewinnung vorgesehenen Tiere vor der ersten Vorzugsmilchgewinnung auf ihren Gesundheitszustand untersucht werden. Diese Untersuchung wird einmal pro Monat wiederholt. Auch die Milch selbst unterliegt besonderen monatlichen Kontrollen. Weiterhin gelten strenge Anforderungen an die Kühlung: die Milch muss innerhalb von 2 Stunden nach der Gewinnung auf nicht mehr als + 4 °C herunter gekühlt werden und diese Temperatur bis zur Abfüllung halten.
Dennoch ist das Vorhandensein der o. g. Krankheitserreger nicht gänzlich auszuschließen.
Aus diesem Grund darf in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung keine Vorzugsmilch an die dort verpflegten Personen abgegeben werden. Die "Nicht-Verzehrsempfehlung" für Rohmilch für Schwangere, Kinder und Immungeschwächte gilt gleichermaßen.
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VORZUGSMILCH |
MILCH-AB-HOF |
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Voraussetzung für die Abgabe |
Genehmigung durch die zuständige Behörde (Veterinäramt) |
Anzeige beim jeweils zuständigen Veterinäramt |
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Abgabeform |
Fertigpackung, verschlossene Kannen und ähnliche verschlossene Behältnisse |
in der Regel lose, |
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Abgabe an Verbraucher |
In und außerhalb der Betriebsstätte (mittel- und unmittelbar), auch an Einzelhandel. |
Nur in der Betriebsstätte (unmittelbar) |
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Verkehrsbezeichnung |
Vorzugsmilch |
Milch-ab-Hof |
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Kennzeichnung |
Rohmilch – verbrauchen bis ..... – aufbewahren bei höchstens 8°C |
Hinweisschild an der Abgabestelle: „Rohmilch vor dem Verzehr abkochen" |
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Verbrauchs- bzw. Abgabefrist |
Maximal 96 Stunden nach dem Melken |
Abgabe muss am Tag des Melkens oder ggf. am Folgetag erfolgen |
Autorin: Sarah Bachmann
Bildautorin: Friederike Wöhrlin
Eh 02/13
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