Förderung der Aquakultur, Binnenfischerei, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur, von Schutz und Entwicklung der Wasserfauna und -flora (EFF)

Ziel:
· Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität
· Aufbau wirtschaftlicher Unternehmen der Aquakultur und Binnenfischerei
· Herstellung eines dauerhaften Gleichgewichts zwischen den aquatischen Ressourcen und ihrer fischereilichen Nutzung

Mittelherkunft:
EU, Bund, Baden-Württemberg

Zuwendungsempfänger:
· Unternehmen der Aquakultur und Binnenfischerei
· Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse
· öffentliche Stellen bei Vorhaben zum Schutz und zur Entwicklung der Wasserfauna und -flora

Förderfähige Maßnahmen:
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
· Aquakultur und Binnenfischerei
Bauliche Anlagen und technische Einrichtungen zur Produktion und - auf Fischereifahrzeugen - zum Fang von Fischen mit Direktvermarktung einschließlich Be- und Verarbeitung
· Verarbeitung und Vermarktung
Neu- und Ausbau von Kapazitäten, technische Einrichtungen, innerbetriebliche Rationalisierung, Modernisierung von technischen Einrichtungen
· Schutz und Entwicklung der Wasserfauna und -flora
Vorhaben öffentlicher Stellen an den Gewässern I. Ordnung Murg, Rench, Elz-Dreisam (inkl. Leopoldskanal) und Wiese oder an der Alb im Abschnitt von der Mündung in den Rhein bis zu Fluss-km 33,465 zur Sanierung von Binnengewässern einschließlich der Laichgründe und der Routen wandernder Arten

Fördervoraussetzungen:
Bei Aquakultur- und Binnenfischereivorhaben inkl. Direktvermarktung gelten die Regelun-gen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) entsprechend hinsichtlich
· Allgemeine Anforderungen,
· Existenzgründung,
· Prosperität.


Bei Maßnahmen zur Verarbeitung und Vermarktung gelten die Regelungen der RL Marktstrukturverbesserung.


Art und Höhe der Förderung:
· Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt (Zuschuss).

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte den Abschnitten C und D der Agrarförderrichtlinien der Richtlinie-Marktstrukturverbesserung.

Antragstellung:

Untere Landwirtschaftsbehörde mittels Vordruck - ggf. unter Beteiligung eines Betreuers; bei Vorhaben zum Schutz und zur Entwicklung der Wasserfauna und –flora sowie Vorhaben im Bereich Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse beim Re-gierungspräsidium Tübingen als Vor-Ort-Präsidium für Baden-Württemberg mittels Vordruck.

Rechtsgrundlagen, Merkblätter, Formulare, Arbeitshilfen

Weitere Informationen

Link zur offiziellen Internetseite

 

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